Abrechnung

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). 

Mein Vertragspartner ist immer der/die Patient:in. Die psychotherapeutischen Leistungen können über die private Krankenversicherungen (und Beihilfestelle) rückerstattet werden. 

Eine direkte Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich, kann aber ggf. über das Kostenerstattungsverfahren bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Allgemeine Informationen zum Vorgehen finden Sie hier https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/.

Sollten Sie bei der Bundeswehr/Polizei beschäftigt sein, erkundigen Sie sich bitte bei der truppenärztlichen Versorgung bzw. beim polizeiärztlichen Dienst, ob eine psychotherapeutische Behandlung in Frage kommt. In der Regel ist Psychotherapie eine Leistung der Heilfürsorge für Soldat:innen sowie Polizist:innen.

 

Bitte informieren Sie sich vorab über die Modalitäten bei Ihrer Krankenversicherung.

Ablauf

1. Psychotherapeutische Sprechstunde: Zunächst vereinbaren wir ein Erstgespräch, in dem wir Ihr Anliegen besprechen. 

Sollten Sie sich entscheiden den psychotherapeutischen Prozess bei mir fortsetzen zu wollen, vereinbaren wir weitere Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde/ probatorischen Sitzungen und schließen einen Behandlungsvertrag. 

Anschließend an die probatorischen Sitzungen erfolgt zumeist der Übergang in eine Kurzzeittherapie (24 Sitzungen), welche bei entsprechender Indikationsstellung in eine Langzeittherapie (60 Sitzungen) umgewandelt werden kann.

2. Kostenübernahme klären: Informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle über die Möglichkeiten der Kostenerstattung für psychotherapeutische Behandlungen. 

3. Rechnungsstellung: Im Anschluss des Erstgesprächs erhalten Sie direkt eine Rechnung von mir. Sollte eine Psychotherapie gewünscht und indiziert sein, vereinbaren wir (in der Regel) wöchentlich stattfindende Folgetermine für welche Sie monatlich eine Rechnung von mir erhalten. 

4. Einreichung bei der Versicherung: Reichen Sie die Rechnungen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle ein.

5. Erstattung: Nach Prüfung der Unterlagen erstattet Ihnen Ihre Versicherung die Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
 

Wichtiger Hinweis: Das Vertragsverhältnis besteht zunächst ausschließlich zwischen Ihnen und mir. Die Erstattung der Kosten durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle erfolgt im Nachhinein und ist abhängig von den jeweiligen vertraglichen Regelungen.

 

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